DLRG-Einsatztaucher Stufe 1
Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.
Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1
Inhalte
- Physikalische Grundlagen
- Biologische und physiologische Grundlagen
- Taucherkrankheiten
- Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
- Richtlinien, Anweisungen,
- Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
- Kompressorenkunde
- Gewässerkunde
- Suchmethoden
- Arbeiten mit Tauwerk an Land
- Leinenzugzeichen Leinenführung
- Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
- Zusammenstellen der Einsatzmittel
- Anlegen der Tauchausrüstung
- Wartung und Pflege der Ausrüstung
- Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
- Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
- Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG (Mitgliedschaft in der DLRG.)
- Mindestalter: 0 Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002 (konkretes Alter in der PO nicht beziffert).)
- Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (161)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
- Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403) (Aufbaumodul Schwimmen in fließenden Gewässern.)
- Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) (nicht älter als 2 Jahre) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321) (nicht älter als 2 Jahre)
Theoretische Prüfungsleistungen
- Prüfung der festgelegten Sachgebiete (siehe Ausbildungsvorschrift Einsatztaucher Stufe 1) auf bundeseinheitlichem Prüfungsbogen
Praktische Prüfungsleistungen
- Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
- Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 10 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
- Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)
Dokumente
DLRG-Einsatztaucher Stufe 2
Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.
Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2
Inhalte
- Physikalische Grundlagen
- Biologische und physiologische Grundlagen
- Taucherkrankheiten
- Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
- Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften und Berechnungen AuW
- Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
- Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
- Kompressorenkunde
- Gewässerkunde
- Suchmethoden
- Ausbildung KatS
- Arbeiten mit Tauwerk an Land
- Leinenzugzeichen Leinenführung
- Zusammenstellen der Einsatzmittel
- Anlegen der Tauchausrüstung
- Wartung und Pflege der Ausrüstung
- Kompressorbedienung
- Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
- Arbeiten unter Wasser
- Umgang mit Leichttauchgerät im Bad bis 5 m
- Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
- Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser über 10 m
- Ausbildung Arbeiten unter Wasser / KatS
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG (Mitgliedschaft in der DLRG.)
- Mindestalter: 0 Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002 (konkretes Alter in der PO nicht beziffert).)
- Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (161)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
- Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403) (Aufbaumodul Schwimmen in fließenden Gewässern.)
- Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) (nicht älter als 2 Jahre) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321) (nicht älter als 2 Jahre)
Praktische Prüfungsleistungen
- Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen
- Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
- Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Taucheinsatzführung eines Tauchtrupps - Ausführen einer Unterwasserarbeit mit technischen Hilfsmitteln - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
- Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)
Dokumente
Taucheinsatzführer
Ausbildung von Führungskräften zur sach- und fachkompetenten Führung von Einsatztaucheinheiten. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs setzt Sie in die Lage einen Taucheinsatz führen zu können.
Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 mit einer gültigen Lizenz, die vorgesehen sind einen Taucheinsatz eigenständig zu führen.
Inhalte
- Einleitungsgespräch
- Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen
- Rechtsgrundlagen
- Führungsvorgang gem. DV 100
- Aufgaben des TaEF
- Umweltschutz
- Planspiel (Einführung)
- Planspiel; pro Teilnehmer 0.5 LE
- Aussprache
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG (Mitgliedschaft in der DLRG.)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung (Befürwortung durch die zuständige Gliederung.)
- Ausbildung: Führungslehre (421) (Führungslehre Ausbildung (421).)
- Ausbildung: DLRG-Sprechfunker (711) (Abgeschlossene DLRG-Sprechfunkausbildung.) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) (BOS-Sprechfunkausbildung -analog-.) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715) (BOS-Sprechfunkausbildung -digital- (bundesweit, id=150).)
- Ausbildung: DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (613) (Gültige DLRG-Einsatztaucherberechtigung Stufe 2 (613).)
- Mindestens 30 Tauchgänge mit einer Gesamttauchzeit von 900 Minuten nach DGUV Regel 105-002 nach erfolgreicher Prüfung zum Einsatztaucher Stufe 2. (Mindestens 30 Tauchgänge mit einer Gesamttauchzeit von 900 Minuten nach DGUV Regel 105-002 nach erfolgreicher Prüfung zum Einsatztaucher Stufe 2.)
Praktische Prüfungsleistungen
- Die Prüfung ist in Form eines Lehrgespräches und eines Planspieles abzuhalten. Eine Zensierung der Prüfung findet nicht statt. Es gibt nur die Ergebnisse „bestanden“ und „nicht bestanden“. Eine Wiederholung ist möglich.
Dokumente