Ausbilder DLRG Bootsführerschein B
Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich DLRG-Bootswesen ist eine besondere Ausbilderqualifikation erforderlich. Diese wird aufgeteilt in die Bereiche • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein A (581) • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein B (582)
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: DLRG Bootsführerschein B (512)
- Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
- Hospitation: DLRG Bootsführerschein B (512) (Hospitation als Ausbilder bei der Ausbildung zum DLRG-Bootsführerschein B)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
Dokumente