Ausbilder DLRG Bootsführerschein B
Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich DLRG-Bootswesen ist eine besondere Ausbilderqualifikation erforderlich. Diese wird aufgeteilt in die Bereiche • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein A (581) • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein B (582)
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- DLRG Bootsführerschein B
- Gemeinsamer Grundausbildungsblock
- Hospitation als Ausbilder bei der Ausbildung zum DLRG Bootsführerschein B
- Befürwortung der Teilnahme (des zuständigen Landes- oder des Bundesverbandes)
Dokumente



